Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vitelco Leather B.V. mit Sitz in ‘s-Hertogenbosch
(hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 60235608) 

Artikel 1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Vitelco Leather B.V. mit Sitz in ’s-Hertogenbosch (im Folgenden „Vitelco Leather“) sowie für das Zustandekommen, den Inhalt und die Erfüllung aller Verträge, die zwischen Vitelco Leather und ihrem Vertragspartner (im Folgenden „Gegenpartei“) im Rahmen der unten genannten Aktivitäten geschlossen werden. Vitelco Leather ist als Gerberei, in der Kalbs(leder)häute verarbeitet werden, tätig, und betreibt den Handel (Verkauf) mit Kalbs- und Rinderhäuten, sowohl national als auch international, im weitesten Sinne des Wortes, im Folgenden auch als die „Arbeiten“ und die „Produkte“ bezeichnet. 

2. Die Gegenpartei, die zuvor Verträge mit Vitelco Leather geschlossen hat, erklärt sich stillschweigend mit der Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf spätere Verträge zwischen ihr und Vitelco Leather einverstanden. 

3. Unter „Gegenpartei“ wird in diesen Bedingungen verstanden: jede (juristische) Person, die mit Vitelco Leather einen Vertrag in Bezug auf die Arbeiten geschlossen hat (oder schließen möchte) und darüber hinaus ihr(e) Vertreter, Bevollmächtigten, Rechtsnachfolger und Erben. 

4. Die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei bleiben in Kraft, sofern sie nicht im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den beiden Bedingungen haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vitelco Leather jederzeit Vorrang, auch wenn der Vorrang anderweitig bedungen wurde. Allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen der Gegenpartei gelten nur dann, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Vertrag zwischen den Parteien Anwendung finden. 

5. Für den Fall, dass das Gericht festgestellt hat, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemessen belastend sind, muss die betreffende Bestimmung im Lichte der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen so ausgelegt werden, dass sich Vitelco Leather gegenüber der Gegenpartei in angemessener Weise auf die Bestimmung berufen kann. Der Umstand, dass das Gericht festgestellt hat, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemessen belastend sind, hat keinen Einfluss auf die Wirkung der anderen Bestimmungen. 

6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von Vitelco Leather einsehbar. 

 

Artikel 2 Angebot und Annahme 

1. Alle Angebote von Vitelco Leather in Bezug auf ihre Arbeiten, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich und können von Vitelco Leather innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Mitteilung über die Annahme ihres Angebots widerrufen, zurückgezogen oder geändert werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. 

2. Ein Angebot von Vitelco Leather ist fünfzehn (15) Tage nach seinem Datum gültig, es sei denn, mit dem Angebot wird eine andere Gültigkeitsdauer angegeben oder die Gültigkeitsdauer wurde von Vitelco Leather vor ihrem Ablauf schriftlich verlängert. 

3. Wurde ein Angebot von Vitelco Leather unterbreitet, kommt ein Vertrag zwischen Vitelco Leather und der Gegenpartei zustande, indem die Gegenpartei das Angebot von Vitelco Leather annimmt oder indem Vitelco Leather die Arbeiten (Vertrag) im Namen der Gegenpartei ausführt. Nur das Angebot von Vitelco Leather oder die Rechnung für die Ausführung der Arbeiten (Vertrag) gilt als korrekte Wiedergabe des Inhalts des Vertrags. 

4. Wenn kein Angebot von Vitelco Leather unterbreitet wird, kommt ein Vertrag zwischen den Parteien erst durch die schriftliche Annahme durch Vitelco Leather oder die Ausführung der Arbeiten (Vertrag) im Namen der Gegenpartei zustande. Nur die schriftliche Annahme der Arbeiten (Vertrag) durch Vitelco Leather oder die Rechnung für die Ausführung des Vertrags gilt als korrekte Wiedergabe des Inhalts des Vertrags. 

5. Fehler in einem Angebot sind für Vitelco Leather nicht bindend. 

6. Die Zusendung von Angeboten und/oder (anderen) Unterlagen durch die Gegenpartei verpflichtet Vitelco Leather nicht zur Annahme eines Vertrags. Vitelco Leather wird die Gegenpartei so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von sieben (7) Werktagen nach der vorgenannten Zusendung, über die Nichtannahme informieren. 

7. Änderungen und/oder Ergänzungen eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags sind nur dann gültig, wenn diese Änderungen und/oder Ergänzungen von Vitelco Leather und der Gegenpartei schriftlich und eindeutig akzeptiert wurden. 

 

Artikel 3 Vertrag(serfüllung)

1. Vitelco Leather führt die Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus und sorgt dafür, dass die Produkte den üblichen Qualitätsanforderungen sowie den Sicherheits- und Hygieneanforderungen entsprechen. Vitelco Leather ist zertifiziert, und die aktuellen Zertifikate sind auf ihrer Website einsehbar. 

2. Vitelco Leather bezieht die Kalbshäute sowohl von ihrer Muttergesellschaft Vitelco als auch von Dritten. 

3. Vitelco Leather verarbeitet die Häute je nach Wunsch der Gegenpartei über ein Chromgerbverfahren. Im Rahmen der Qualitätskontrolle prüft Vitelco Leather auch die Häute selbst. 

4. Dennoch muss sich die Gegenpartei bewusst sein - sie gibt an und erklärt, sich dessen bewusst zu sein -, dass es sich, was die Lieferung von Häuten betrifft, um Naturprodukte handelt, die hinsichtlich Farbe, Dicke, Verarbeitung, Größe (Futter), Finish usw. geringfügig von den (früher) bei der Gegenpartei eingegangenen Mustern sowie Häuten aus früheren Lieferungen abweichen können, auf deren Grundlage die Gegenpartei den Vertrag mit Vitelco Leather geschlossen hat. Die Gegenpartei akzeptiert diese möglichen geringfügigen Unterschiede und ist nicht berechtigt, den Vertrag mit Vitelco Leather aus diesem Grund zu kündigen und/oder aufzulösen und/oder (ganz oder teilweise) und/oder anderweitig zu beenden 

5. Der Gegenpartei ist bekannt, dass beim Gerbverfahren Chromverbindungen und andere Chemikalien verwendet werden. Vitelco Leather achtet sehr darauf, dass diese Chromverbindungen und Chemikalien keine Gefahr und/oder kein Risiko für die Gegenpartei darstellen. Diese Chromverbindungen und Chemikalien können ihre Struktur/Zusammensetzung unter extremen Witterungsbedingungen ändern, beispielsweise, aber nicht nur, durch Temperatur, Sonnenlicht, Feuer, Leim, Oxidation usw., z.B. im Falle von Chrom (III) zu Chrom (VI). Vitelco Leather hat keinen Einfluss auf diese Änderungen und ist daher nicht dafür verantwortlich. 

6. Vitelco Leather ist berechtigt, wenn sie dies für die ordnungsgemäße Durchführung Ihrer Arbeiten für wünschenswert oder notwendig hält, und falls erforderlich nach Rücksprache mit der Gegenpartei, Dritte mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. 

7. Die Arbeiten werden in gegenseitiger Absprache zwischen Vitelco Leather und der Gegenpartei durchgeführt, die Art und Weise der Durchführung wird jedoch von Vitelco Leather bestimmt, es sei denn, dies widerspricht der Redlichkeit und Billigkeit oder ist anderweitig vereinbart. 

8. Im Falle eines Mangels an den Arbeiten ist Vitelco Leather berechtigt, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, ohne schadenersatzpflichtig zu sein und/oder ohne dass die Gegenpartei berechtigt ist, die Arbeiten zu beenden und/oder den Vertrag aufzulösen (bzw. auflösen zu lassen), dies alles unter Wahrung der Redlichkeit und Billigkeit. 

9. Wünscht die Gegenpartei, dass Vitelco Leather im Rahmen der Arbeiten zusätzliche Arbeiten durchführt und/oder zusätzliche Produkte liefert, ist sie verpflichtet, dies Vitelco Leather schriftlich mitzuteilen. Vitelco Leather ist jederzeit berechtigt, zusätzliche Arbeiten/Lieferungen abzulehnen. Vitelco Leather wird sich bemühen, diese zusätzlichen Arbeiten/Lieferungen auszuführen, vorausgesetzt, dass dieser Antrag angemessen ist und Vitelco Leather die Möglichkeit hat, diese zusätzlichen Arbeiten/Lieferungen nach eigenem Ermessen auszuführen, und dass die Gegenpartei schriftlich zugestimmt hat, Vitelco Leather die damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu bezahlen. 

10. Bei Vorliegen besonderer Umstände, beispielsweise veterinärmedizinische Einschränkungen und ein Mangel an Kälbern und/oder Rindern, ist Vitelco Leather berechtigt, die Arbeiten in Teilen und zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt auszuführen, sofern der Vertrag zwischen den Parteien dies zulässt und unter Beachtung der Redlichkeit und Billigkeit. 

11. Vitelco Leather nimmt die Dienste eines Kreditversicherers in Anspruch. Stellt dieser Kreditversicherer besondere Anforderungen an die von Vitelco Leather für ihre Gegenpartei(en) auszuführenden Arbeiten, so werden diese der Gegenpartei von Vitelco Leather auferlegt, es sei denn, dies widerspricht der Redlichkeit und Billigkeit. 

12. Alle Kosten, die aufgrund von Umständen entstehen, die Vitelco Leather beim Abschluss des Vertrags vernünftigerweise nicht berücksichtigen musste, gehen zulasten der Gegenpartei. 

13. Im Rahmen der Ausführung der Arbeiten garantiert die Gegenpartei die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Daten und Informationen, die von ihr oder in ihrem Namen Vitelco Leather zur Verfügung gestellt werden. 

 

Artikel 4: Lieferung und Transport 

1. Die Lieferung (und der Transport) der Produkte durch Vitelco Leather an die Gegenpartei erfolgt in der Regel entweder durch Vitelco Leather selbst oder durch Dritte. 

2. Der Transport der Produkte in den Niederlanden erfolgt an die Adresse der Gegenpartei, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Produkte gelten als geliefert, wenn sie in den Räumlichkeiten der Gegenpartei eingetroffen sind. Von diesem Zeitpunkt an gehen die Produkte auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Werden die Produkte auch von der Gegenpartei bei Vitelco Leather abgeholt? 

3. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen der Produkte gelten die Incoterms 2020. 

4. Vitelco Leather kann im Sinne von Absatz 1 und 2 die von der Gegenpartei angegebene Adresse als gültige Adresse betrachten, bis die Gegenpartei Vitelco Leather schriftlich eine neue Adresse mitgeteilt hat. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Häute an dieser Adresse und zu der von Vitelco Leather angegebenen Zeit abzunehmen. 

5. Die Gegenpartei kümmert sich um Zoll- und andere Formalitäten (Genehmigungen) im Bestimmungsland. 

 

Artikel 5: Lieferfristen 

1. Die (Liefer-)Fristen, die Vitelco Leather der Gegenpartei mitteilt, wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Informationen festgelegt und werden von Vitelco Leather so weit wie möglich eingehalten. Vitelco Leather gerät durch die Überschreitung einer Frist nicht in Verzug, und die Gegenpartei kann aus der bloßen Tatsache der Überschreitung einer von Vitelco Leather festgelegten Frist nicht das Recht ableiten, die Arbeiten ganz oder teilweise zu beenden oder den betreffenden Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. 

2. Falls die Gegenpartei die von Vitelco Leather im Rahmen der Arbeiten verlangten Informationen und/oder Verpflichtungen nicht rechtzeitig, fehlerhaft, unzureichend oder unangemessen erteilt oder erfüllt, kann dies auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei den vereinbarten Termin, den Beginn und/oder die Dauer der (Ausführung der) Arbeiten beeinträchtigen. Die dadurch verursachten Mehrkosten sind Vitelco Leather von der Gegenpartei zu erstatten. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Vitelco Leather über alle Ereignisse und Umstände zu informieren, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Ereignisse und Umstände, die erst nach Abschluss des Vertrags bekannt werden. 

 

Artikel 6: Preis und Preiserhöhung 

1. Die von Vitelco Leather für die Arbeiten berechneten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, andere vom Staat erhobene Abgaben und andere Gelder, die Dritten geschuldet werden, sofern nicht schriftlich anders angegeben. Wenn die Höhe der Mehrwertsteuer von der Regierung geändert wird, gelten die geänderten neuen Sätze. 

2. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Vitelco Leather eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. 

3. Wenn in der Zeit zwischen dem Datum des Angebots oder der Offerte und dem Datum der Ausführung der Arbeiten eine Erhöhung der Selbstkosten stattfindet, beispielsweise, aber nicht ausschließlich, infolge von staatlichen Maßnahmen, Einfuhrzöllen usw., oder, im Falle von Ratenzahlungen, eine Erhöhung der Selbstkosten während dieser Ratenzahlungen stattfindet, ist Vitelco Leather berechtigt, den der Gegenpartei in Rechnung zu stellenden Preis entsprechend zu erhöhen. 

4. Wenn Vitelco Leather offensichtliche Rechenfehler beim Preis und/oder bei der Preiserhöhung gemacht hat, kann Vitelco Leather diese Fehler jederzeit berichtigen. 

5. Alle von Vitelco Leather gehandhabten Preise sind in Euro angegeben, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 

 

Artikel 7: Zahlung 

1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die von Vitelco Leather an die Gegenpartei gesandte(n) Rechnung(en) innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto ohne Skonto und/oder Verrechnung zu zahlen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. 

2. Wenn die Rechnung von der Gegenpartei nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht vollständig bezahlt wurde, ist die Gegenpartei in Verzug und schuldet ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Handelszinsen auf den unbezahlten Betrag, erhöht um 2 Prozentpunkte. Nach ordnungsgemäßer Inverzugsetzung durch Vitelco Leather und im Falle der Nichtzahlung schuldet die Gegenpartei Vitelco Leather auch die außergerichtlichen Kosten und Anwaltskosten, die auf 15 % der Hauptsumme festgesetzt werden. 

3. Vitelco Leather hat Anspruch darauf, dass Zahlungen der Gegenpartei zunächst zur Begleichung der geschuldeten Zinsen und aller Forderungen gegen die Gegenpartei dienen, die sich aus Versäumnissen der Gegenpartei bei der Ausführung von Arbeiten (Verpflichtungen) aus dem Vertrag ergeben. 

4. Vorbehaltlich des Gegenbeweises werden die Aufzeichnungen von Vitelco Leather als vollständiger Beweis dafür dienen, was die Gegenpartei ihr schuldet, aus welchem Grund auch immer. 

 

Artikel 8: Annullierung und Änderung 

1. Vitelco Leather behält sich das Recht vor, geringfügige Anpassungen an den Arbeiten vorzunehmen (wie im Angebot angegeben), ohne dass dadurch eine Schadensersatzpflicht entsteht und/oder ohne dass die Gegenpartei das Recht hat, die Arbeiten zu annullieren oder den betreffenden Vertrag aufzulösen (oder auflösen zu lassen). Dies wird beispielsweise der Fall sein, wenn das Gerben der Häute oder die Lieferung der Häute vorübergehend nicht möglich ist und/oder bestimmte Sicherheits- und/oder Umweltvorschriften und/oder andere gesetzliche Bestimmungen (vorübergehend) nicht eingehalten werden können. 

2. Die Gegenpartei ist nur dann berechtigt, die Arbeiten zu annullieren und/oder den betreffenden Vertrag aufzulösen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde oder wenn die Gegenpartei dies aus geltenden Vorschriften ableitet. Falls die Gegenpartei die Arbeiten (rechtsgültig) annulliert oder den betreffenden Vertrag auflöst, ist die Gegenpartei verpflichtet, gleichzeitig die Ausübung der im Rahmen des Vertrags gewährten Rechte zu beenden und Vitelco Leather die Kosten zu erstatten, die ihr im Zusammenhang mit dem Angebot und der Erstellung und Ausführung der Arbeiten entstanden sind. 

3. Wenn eine Änderung oder Ergänzung der Arbeiten dazu führt, dass zusätzliche Arbeiten von Vitelco Leather ausgeführt werden, werden diese immer der Gegenpartei gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen in Rechnung gestellt. Wenn eine Änderung oder Ergänzung der Arbeit zu weniger Arbeit führt, kann dies zu einer Reduzierung des vereinbarten Preises führen, aber Vitelco Leather behält sich das Recht vor, der Gegenpartei die bereits entstandenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. 

4. Die Gegenpartei akzeptiert, dass, wenn sich die Parteien auf eine Ergänzung oder Änderung der Arbeiten einigen, der Zeitpunkt der Fertigstellung dadurch beeinflusst werden kann. Vitelco Leather wird die Gegenpartei so bald wie möglich darüber informieren. 

5. Falls die Gegenpartei Vitelco Leather um Änderungen und/oder Ergänzungen der Arbeiten bittet, wird Vitelco Leather dem entsprechen, sofern dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten liegt. Vitelco Leather kann niemals zur Einhaltung verpflichtet werden. Vitelco Leather wird diese Arbeiten, wenn möglich, durchführen. Die Gegenpartei muss Vitelco Leather schriftlich über alle Änderungen informieren. 

6. Wenn die Gegenpartei nach dem Zustandekommen eines Vertrags die sich daraus ergebenden Arbeiten annullieren möchte, werden 10 % des vereinbarten Preises (ohne MwSt.) als Stornierungskosten in Rechnung gestellt, unbeschadet des Rechts von Vitelco Leather, von der Gegenpartei zusätzlichen Schaden, einschließlich entgangenen Gewinns, zu fordern. 

 

Artikel 9. Beendigung 

1. Unbeschadet der Bestimmungen der anderen Artikel dieser Bedingungen gilt die Gegenpartei von Rechts wegen als in Verzug, wenn sie einer Verpflichtung, die sich für sie aus den Arbeiten (und dem betreffenden Vertrag) ergeben kann, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, sowie im Falle des Konkurses, des Zahlungsaufschubs (sowie dessen Beantragung), der Liquidation ihres Unternehmens oder wenn das gesamte oder ein Teil des Vermögens der Gegenpartei gepfändet wird oder wurde und diese Pfändung nicht innerhalb absehbarer Zeit aufgehoben wird. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Vitelco Leather unverzüglich über das Eintreten der in diesem Artikel genannten Ereignisse zu informieren. In diesem Fall ist Vitelco Leather berechtigt, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten nach Ermessen von Vitelco Leather die Ausführung der Arbeiten auszusetzen oder den betreffenden Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein, jedoch unbeschadet des Rechts von Vitelco Leather auf Schadenersatz für Schäden, die sich aus dem zurechenbaren Versäumnis und der Aussetzung oder Auflösung ergeben. In diesen Fällen wird jede Forderung, die Vitelco Leather gegen die Gegenpartei hat, sofort und vollständig fällig und zahlbar. 

2. Die Bestimmungen des vorigen Absatzes über das Recht von Vitelco Leather, den Vertrag aufzulösen, finden keine Anwendung, wenn das Versäumnis diese Auflösung mit ihren Folgen aufgrund seiner besonderen Art oder geringen Bedeutung nicht rechtfertigt. 

3. Vitelco Leather schuldet der Gegenpartei aufgrund der Beendigung der Arbeiten und der Aussetzung der Arbeiten (Verpflichtungen), die sich aus dem betreffenden Vertrag aufgrund der im vorigen Absatz genannten Ereignisse ergeben, niemals eine Entschädigung, unbeschadet des Rechts von Vitelco Leather auf Schadensersatz für daraus resultierende Verluste oder Schäden. 

4. Im Falle der Auflösung des Vertrags fallen die Leistungen, die die Gegenpartei für die Ausführung des Vertrags bereits erhalten hat, und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen der Gegenpartei nicht unter eine Annullierungsverpflichtung, es sei denn, Vitelco Leather ist in Bezug auf diese Leistungen in Verzug. Im Zusammenhang mit den vor oder zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung erbrachten Leistungen schuldet die Gegenpartei Vitelco Leather die von Vitelco Leather in Rechnung gestellten Beträge, die nach der Auflösung sofort fällig und zahlbar sind. 

 

Artikel 10: Eigentumsvorbehalt 

1. Die von Vitelco Leather gelieferten Produkte bleiben ihr Eigentum, bis die Gegenpartei alle Verpflichtungen aus allen mit ihr geschlossenen (Kauf-)Verträgen erfüllt hat, einschließlich: 

  • der Gegenleistung(en) im Zusammenhang mit den Arbeiten (Lieferung der Produkte), einschließlich der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises; 
  • der Gegenleistung(en) in Bezug auf die von Vitelco Leather gemäß den Kaufverträgen geleistete oder zu leistende Arbeit; 
  • aller Ansprüche wegen Nichterfüllung dieser Verträge durch die Gegenpartei. 

2. Die von Vitelco Leather gelieferten Produkte, die gemäß dem vorigen Absatz unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft werden. Im Falle eines Konkurses oder (eines Antrags auf) Zahlungsaufschub(s) seitens der Gegenpartei ist der Weiterverkauf im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs ebenfalls nicht gestattet. 

3. Wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt oder die begründete Befürchtung besteht, dass sie dies nicht tun wird, ist Vitelco Leather berechtigt, die Produkte von der Gegenpartei oder von Dritten, die die Produkte für die Gegenpartei halten und auf die der im vorigen Absatz genannte Eigentumsvorbehalt Anwendung findet, zu entfernen (oder entfernen zu lassen). Gegenpartei erteilt im Voraus ihre Zustimmung und ist verpflichtet, zu diesem Zweck unter Androhung einer Geldstrafe in Höhe von 15 % des Vitelco Leather nach dem Vertrag geschuldeten Betrags jegliche Zusammenarbeit zu leisten, unbeschadet des Rechts von Vitelco Leather, von der Gegenpartei vollen Schadenersatz zu verlangen. 

4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte, die als Eigentum von Vitelco Leather gekennzeichnet sind, wie die Verpackung und/oder die Zertifikate oder andere schriftliche Merkmale der Produkte, nicht zu entfernen und diese korrekt und sorgfältig und deutlich getrennt von anderen Waren aufzubewahren. 

5. Für den Fall, dass Dritte ein Recht an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten begründen oder geltend machen wollen oder ein anderes Ereignis eintritt oder einzutreten droht, das die gelieferten Produkte beschädigen könnte, ist die Gegenpartei verpflichtet, Vitelco Leather so schnell wie vernünftigerweise zu erwarten ist, darüber zu informieren. 

6. Wenn ein Dritter den von der Gegenpartei an Vitelco Leather geschuldeten Betrag bezahlt, behält Vitelco Leather ihren Eigentumsvorbehalt an den Produkten, bis die Zahlung unwiderruflich ist. 

7. Solange das Eigentum an den Produkten nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, ist es der Gegenpartei nicht gestattet, die Produkte zu verpfänden oder anderweitig zu belasten oder zur Nutzung zu übergeben. 

8. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die betreffenden Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen alle Kalamitäten, einschließlich Diebstahl und Krankheit, zu versichern und Vitelco Leather auf erstes Verlangen Einsicht in diese Versicherung zu gewähren. 

 

Artikel 11. Eigentumsvorbehalt in Deutschland 

(Eigentumsvorbehalte in Deutschland) 

1. Abweichend von den Bestimmungen in Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt bezüglich der von Vitelco Leather an in Deutschland ansässige Abnehmer gelieferten Produkte: 

2. Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt zur Sicherung aller Ansprüche vorbehalten, die Vitelco Leather aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung bis zum Ausgleich aller Salden gegen den Abnehmer und seine Konzerngesellschaften zustehen. 

3. Das Eigentum von Vitelco Leather streckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neue Sachen. Der Abnehmer stellt die neue Sache unter Ausschluss des eigenen Eigentumserwerbs für Vitelco Leather her und verwahrt sie für ihn. Hieraus erwachsen ihm kleine Ansprüche gegen Vitelco Leather. 

4. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware von Vitelco Leather mit Waren anderer Lieferanten, deren Eigentumsrechte sich ebenfalls an der neuen Sache fortsetzen, erwirbt Vitelco Leather zusammen mit diesen anderen Lieferanten – unter Ausschluss eines Miteigentumserwerbs des Abnehmers – Miteigentum an der neuen Sache zu deren vollem Wert (einschließlich Wertschöpfung) wie folgt: 

  • a. Der Miteigentumsanteil von Vitelco Leather entspricht dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware von Vitelco Leather zum Gesamtrechnungswert aller mitverarbeiteten Vorbehaltswaren. 
  • b. Verbleibt ein vom Miteigentumsvorbehalten zunächst nicht erfasster Restanteil, weil andere Lieferanten den Eigentumsvorbehalt nicht auf die Wertschöpfung durch den Abnehmer erstreckt haben, so erhöht sich der Miteigentumsanteil von Vitelco Leather um diesen Restanteil. Haben jedoch andere Lieferanten ihren Eigentumsvorbehalt ebenfalls auf diesen Restanteil ausgedehnt, so steht Vitelco Leather an ihm nur ein Anteil zu, der sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware des Lieferanten zu den Rechnungswerten der mitverarbeiteten Waren dieser anderen Lieferanten zusammensetzt. 

Der Abnehmer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen von Vitelco Leather mit sämtlichen Nebenrechten im Umfang unseres Eigentumsanteils zur Sicherung an Vitelco Leather ab. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages der Rechnung von Vitelco Leather für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an den Lieferanten abgetreten. 

  • c. Solange der Abnehmer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit Vitelco Leather ordnungsgemäß nachkommt, darf er über die in Eigentum von Vitelco Leather stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die abgetretenen Forderungen von Vitelco Leather selbst einziehen. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Abnehmers ist Vitelco Leather berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen und die Vorbehaltsware zurückzunehmen; jedoch liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn Vitelco Leather dies ausdrücklich schriftlich erklärt. 

Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen von Vitelco Leather um mehr als 10 %, so wird Vitelco Leather auf Verlangen des Abnehmers insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben. 

5. Hinsichtlich der Vereinbarung von Eigentumsvorbehaltsrechten gilt ausschließlich deutsches Recht. 

 

Artikel 12. Nicht fristgerechte Abnahme

1. Falls die Gegenpartei die Produkte nicht vor Ablauf der vereinbarten Lieferfrist abnimmt und/oder die Gegenpartei die Annahme der Produkte verweigert, ist Vitelco Leather berechtigt, diese Produkte (bei Dritten) auf Kosten der Gegenpartei zu lagern oder anderweitig für die Gegenpartei zu verwahren. Vitelco Leather wird die Gegenpartei schriftlich von dieser Lagerung in Kenntnis setzen. 

2. Alle Kosten, die Vitelco Leather im Zusammenhang mit der Einlagerung der Produkte entstehen und entstehen werden, gehen auf Rechnung der Gegenpartei. 

3. Die Verpflichtung der Gegenpartei zur Zahlung des vollen Kaufpreises an Vitelco Leather bleibt davon unberührt. 

 

Artikel 13. Beschwerden und Beschwerdefristen 

1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die von Vitelco Leather ausgeführten Arbeiten (einschließlich der gelieferten Häute) unmittelbar bei Fertigstellung oder Lieferung, oder so bald wie möglich im Anschluss, spätestens jedoch 36 Stunden nach der Lieferung, (zu) untersuchen (zu lassen) und gegebenenfalls (zu) prüfen (zu lassen), ob die Produkte dem Vertrag entsprechen. Dabei muss die Gegenpartei prüfen, ob die Produkte nicht eine andere Farbe, Abmessungen und/oder andere ungewöhnliche Eigenschaften aufweisen, die richtigen Mengen und Qualitätsanforderungen erfüllen und ansonsten dem entsprechen, was zwischen den Parteien vereinbart wurde. 

2. Falls Vitelco Leather beschließt, im Zusammenhang mit Mängeln, die von der Gegenpartei in Bezug auf die von Vitelco Leather ausgeführten Arbeiten behauptet werden, eine eigene Untersuchung durchzuführen oder durchführen zu lassen, ist die Gegenpartei zur uneingeschränkten Zusammenarbeit verpflichtet. 

3. Wenn eine Mängelrüge nach Ansicht von Vitelco Leather begründet ist, wird Vitelco Leather nach eigenem Ermessen entweder, was die Verarbeitung der Produkte betrifft (Gerben), die Arbeiten erneut ausführen, ohne dass die Gegenpartei Vitelco Leather einen Betrag schuldet, oder, was die Lieferung der Produkte betrifft, die Produkt nach eigenem Ermessen zurücknehmen, ohne dass die Gegenpartei Vitelco Leather einen Betrag schuldet, oder Produkte der gleichen Art an die Gegenpartei erneut liefern. Vitelco Leather ist in einer solchen Situation nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, das Angebot von Vitelco Leather zur Lieferung gleichartiger Produkte abzulehnen, es sei denn, dies kann von der Gegenpartei billigerweise nicht verlangt werden. 

4. Reklamationen bezüglich angeblicher Mängel müssen immer schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Rechnungsdatum unter genauer Angabe der Mängel eingereicht werden. 

5. Reklamationen bezüglich des Rechnungsbetrags müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben bei Vitelco Leather eingereicht werden, wobei der Grund für die Reklamation genau anzugeben ist. 

6. Wenn die Gegenpartei die Bestimmungen dieses Artikels nicht einhält, führt dies zum Verfall aller Ansprüche, die die Gegenpartei diesbezüglich gegen Vitelco Leather erhebt. 

 

Artikel 14. Haftung 

1. Die Haftung von Vitelco Leather ist, sofern diese Haftung durch die Haftpflichtversicherung von Vitelco Leather gedeckt ist, zu jeder Zeit auf die Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung beschränkt. Falls der Versicherer nicht zahlt oder der nachweisbare Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist, beschränkt sich die Haftung von Vitelco Leather auf den Nettorechnungswert der (vereinbarten) Arbeiten, sofern der Schaden tatsächlich von der Gegenpartei erlitten und von ihr bezahlt wurde. 

2. Vitelco Leather ist niemals verpflichtet, indirekte Schäden zu ersetzen, einschließlich Folgeschäden, Handelsverluste und Schäden aufgrund von Zeitverlust, Datenverlust und/oder Verlust von finanziellen Vorteilen. 

3. Eine Haftung von Vitelco Leather kann nur dann entstehen, wenn die Gegenpartei Vitelco Leather unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten oder unmittelbar nach Feststellung des Mangels ordnungsgemäß und schriftlich in Verzug gesetzt und Vitelco Leather eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels eingeräumt hat. 

4. Die Gegenpartei schützt Vitelco Leather vor allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schäden, die während oder als Folge der Ausführung der Arbeiten entstehen und gegen die sich Vitelco Leather nicht auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen kann. Die Gegenpartei ist nur insoweit an diese Schadloshaltung gebunden, als sich Vitelco Leather auch in dieser Angelegenheit gegenüber der Gegenpartei auf Haftungsausschluss oder -minderung berufen kann. 

5. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Vitelco Leather oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist. 

 

Artikel 15. Höhere Gewalt 

1. Wenn Vitelco Leather aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht in der Lage ist, ihre Arbeiten vereinbarungsgemäß auszuführen, ist sie berechtigt, die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen, solange die höhere Gewalt andauert. Falls Vitelco Leather aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht in der Lage ist, die Arbeiten auszuführen, ist sie berechtigt, diese Arbeiten mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise schriftlich zu beenden und den betreffenden Vertrag zu kündigen und/oder aufzulösen. 

2. Unter höherer Gewalt ist unter anderem zu verstehen: ein Versäumnis der Lieferanten von Vitelco Leather und/oder anderer Hilfspersonen, Stagnation in der Produktion und Lieferung durch Lieferanten, die Vitelco Leather zur Ausführung ihrer Arbeiten benötigt, ein Mangel an Kälbern und/oder Rindern und/oder die Angst davor, Situationen, in denen der Transport von Häuten von der Regierung oder auf andere Weise nicht gestattet wird, Verkehrsstörungen (wie Straßenblockaden), Rohstoffmangel, Produktionsunterbrechungen, Transportverzögerungen, Arbeitsunterbrechungen und/oder Streiks, übermäßige Fehlzeiten aufgrund von Krankheit von Beschäftigten und/oder anderen Hilfspersonen, andere als die oben genannten staatlichen Maßnahmen, Kriegsbedingungen, Pandemie, Feuer und extreme Wetterbedingungen. 

3. Für den Fall, dass Vitelco Leather bei Eintritt höherer Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist Vitelco Leather berechtigt, die bereits gelieferten Produkte oder den lieferbaren Teil der Produkte separat in Rechnung zu stellen, und die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag. 

 

Artikel 16. Streitbeilegung und anwendbares Recht 

1. Jede Streitigkeit zwischen Vitelco Leather und der Gegenpartei wird, entgegen den gesetzlichen Vorschriften für die Zuständigkeit des Zivilgerichts, vom zuständigen Gericht des Bezirks Ost-Brabant entschieden. Vitelco Leather ist jedoch befugt, eine Streitigkeit dem nach dem Gesetz oder dem geltenden internationalen Vertrag zuständigen Gericht vorzulegen. 

2. Angebote von und Verträge mit Vitelco Leather unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Artikel 11 Absatz 5. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 findet auf Angebote von und Verträge mit Vitelco Leather keine Anwendung. 

 

Artikel 17. Übersetzungen 

Wenn eine Version in einer anderen als der niederländischen Sprache dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet wird und es Unterschiede zwischen der niederländischen und der anderssprachigen Version gibt, ist ausschließlich die niederländische Version verbindlich.