Artikel 1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Vitelco Leather B.V. mit Sitz in ’s-Hertogenbosch (im Folgenden „Vitelco Leather“) sowie für das Zustandekommen, den Inhalt und die Erfüllung aller Verträge, die zwischen Vitelco Leather und ihrem Vertragspartner (im Folgenden „Gegenpartei“) im Rahmen der unten genannten Aktivitäten geschlossen werden. Vitelco Leather ist als Gerberei, in der Kalbs(leder)häute verarbeitet werden, tätig, und betreibt den Handel (Verkauf) mit Kalbs- und Rinderhäuten, sowohl national als auch international, im weitesten Sinne des Wortes, im Folgenden auch als die „Arbeiten“ und die „Produkte“ bezeichnet.
2. Die Gegenpartei, die zuvor Verträge mit Vitelco Leather geschlossen hat, erklärt sich stillschweigend mit der Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf spätere Verträge zwischen ihr und Vitelco Leather einverstanden.
3. Unter „Gegenpartei“ wird in diesen Bedingungen verstanden: jede (juristische) Person, die mit Vitelco Leather einen Vertrag in Bezug auf die Arbeiten geschlossen hat (oder schließen möchte) und darüber hinaus ihr(e) Vertreter, Bevollmächtigten, Rechtsnachfolger und Erben.
4. Die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei bleiben in Kraft, sofern sie nicht im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den beiden Bedingungen haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vitelco Leather jederzeit Vorrang, auch wenn der Vorrang anderweitig bedungen wurde. Allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen der Gegenpartei gelten nur dann, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Vertrag zwischen den Parteien Anwendung finden.
5. Für den Fall, dass das Gericht festgestellt hat, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemessen belastend sind, muss die betreffende Bestimmung im Lichte der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen so ausgelegt werden, dass sich Vitelco Leather gegenüber der Gegenpartei in angemessener Weise auf die Bestimmung berufen kann. Der Umstand, dass das Gericht festgestellt hat, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemessen belastend sind, hat keinen Einfluss auf die Wirkung der anderen Bestimmungen.
6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von Vitelco Leather einsehbar.
Artikel 2 Angebot und Annahme
1. Alle Angebote von Vitelco Leather in Bezug auf ihre Arbeiten, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich und können von Vitelco Leather innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Mitteilung über die Annahme ihres Angebots widerrufen, zurückgezogen oder geändert werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Ein Angebot von Vitelco Leather ist fünfzehn (15) Tage nach seinem Datum gültig, es sei denn, mit dem Angebot wird eine andere Gültigkeitsdauer angegeben oder die Gültigkeitsdauer wurde von Vitelco Leather vor ihrem Ablauf schriftlich verlängert.
3. Wurde ein Angebot von Vitelco Leather unterbreitet, kommt ein Vertrag zwischen Vitelco Leather und der Gegenpartei zustande, indem die Gegenpartei das Angebot von Vitelco Leather annimmt oder indem Vitelco Leather die Arbeiten (Vertrag) im Namen der Gegenpartei ausführt. Nur das Angebot von Vitelco Leather oder die Rechnung für die Ausführung der Arbeiten (Vertrag) gilt als korrekte Wiedergabe des Inhalts des Vertrags.
4. Wenn kein Angebot von Vitelco Leather unterbreitet wird, kommt ein Vertrag zwischen den Parteien erst durch die schriftliche Annahme durch Vitelco Leather oder die Ausführung der Arbeiten (Vertrag) im Namen der Gegenpartei zustande. Nur die schriftliche Annahme der Arbeiten (Vertrag) durch Vitelco Leather oder die Rechnung für die Ausführung des Vertrags gilt als korrekte Wiedergabe des Inhalts des Vertrags.
5. Fehler in einem Angebot sind für Vitelco Leather nicht bindend.
6. Die Zusendung von Angeboten und/oder (anderen) Unterlagen durch die Gegenpartei verpflichtet Vitelco Leather nicht zur Annahme eines Vertrags. Vitelco Leather wird die Gegenpartei so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von sieben (7) Werktagen nach der vorgenannten Zusendung, über die Nichtannahme informieren.
7. Änderungen und/oder Ergänzungen eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags sind nur dann gültig, wenn diese Änderungen und/oder Ergänzungen von Vitelco Leather und der Gegenpartei schriftlich und eindeutig akzeptiert wurden.
Artikel 3 Vertrag(serfüllung)
1. Vitelco Leather führt die Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus und sorgt dafür, dass die Produkte den üblichen Qualitätsanforderungen sowie den Sicherheits- und Hygieneanforderungen entsprechen. Vitelco Leather ist zertifiziert, und die aktuellen Zertifikate sind auf ihrer Website einsehbar.
2. Vitelco Leather bezieht die Kalbshäute sowohl von ihrer Muttergesellschaft Vitelco als auch von Dritten.
3. Vitelco Leather verarbeitet die Häute je nach Wunsch der Gegenpartei über ein Chromgerbverfahren. Im Rahmen der Qualitätskontrolle prüft Vitelco Leather auch die Häute selbst.
4. Dennoch muss sich die Gegenpartei bewusst sein - sie gibt an und erklärt, sich dessen bewusst zu sein -, dass es sich, was die Lieferung von Häuten betrifft, um Naturprodukte handelt, die hinsichtlich Farbe, Dicke, Verarbeitung, Größe (Futter), Finish usw. geringfügig von den (früher) bei der Gegenpartei eingegangenen Mustern sowie Häuten aus früheren Lieferungen abweichen können, auf deren Grundlage die Gegenpartei den Vertrag mit Vitelco Leather geschlossen hat. Die Gegenpartei akzeptiert diese möglichen geringfügigen Unterschiede und ist nicht berechtigt, den Vertrag mit Vitelco Leather aus diesem Grund zu kündigen und/oder aufzulösen und/oder (ganz oder teilweise) und/oder anderweitig zu beenden
5. Der Gegenpartei ist bekannt, dass beim Gerbverfahren Chromverbindungen und andere Chemikalien verwendet werden. Vitelco Leather achtet sehr darauf, dass diese Chromverbindungen und Chemikalien keine Gefahr und/oder kein Risiko für die Gegenpartei darstellen. Diese Chromverbindungen und Chemikalien können ihre Struktur/Zusammensetzung unter extremen Witterungsbedingungen ändern, beispielsweise, aber nicht nur, durch Temperatur, Sonnenlicht, Feuer, Leim, Oxidation usw., z.B. im Falle von Chrom (III) zu Chrom (VI). Vitelco Leather hat keinen Einfluss auf diese Änderungen und ist daher nicht dafür verantwortlich.
6. Vitelco Leather ist berechtigt, wenn sie dies für die ordnungsgemäße Durchführung Ihrer Arbeiten für wünschenswert oder notwendig hält, und falls erforderlich nach Rücksprache mit der Gegenpartei, Dritte mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen.
7. Die Arbeiten werden in gegenseitiger Absprache zwischen Vitelco Leather und der Gegenpartei durchgeführt, die Art und Weise der Durchführung wird jedoch von Vitelco Leather bestimmt, es sei denn, dies widerspricht der Redlichkeit und Billigkeit oder ist anderweitig vereinbart.
8. Im Falle eines Mangels an den Arbeiten ist Vitelco Leather berechtigt, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, ohne schadenersatzpflichtig zu sein und/oder ohne dass die Gegenpartei berechtigt ist, die Arbeiten zu beenden und/oder den Vertrag aufzulösen (bzw. auflösen zu lassen), dies alles unter Wahrung der Redlichkeit und Billigkeit.
9. Wünscht die Gegenpartei, dass Vitelco Leather im Rahmen der Arbeiten zusätzliche Arbeiten durchführt und/oder zusätzliche Produkte liefert, ist sie verpflichtet, dies Vitelco Leather schriftlich mitzuteilen. Vitelco Leather ist jederzeit berechtigt, zusätzliche Arbeiten/Lieferungen abzulehnen. Vitelco Leather wird sich bemühen, diese zusätzlichen Arbeiten/Lieferungen auszuführen, vorausgesetzt, dass dieser Antrag angemessen ist und Vitelco Leather die Möglichkeit hat, diese zusätzlichen Arbeiten/Lieferungen nach eigenem Ermessen auszuführen, und dass die Gegenpartei schriftlich zugestimmt hat, Vitelco Leather die damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu bezahlen.
10. Bei Vorliegen besonderer Umstände, beispielsweise veterinärmedizinische Einschränkungen und ein Mangel an Kälbern und/oder Rindern, ist Vitelco Leather berechtigt, die Arbeiten in Teilen und zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt auszuführen, sofern der Vertrag zwischen den Parteien dies zulässt und unter Beachtung der Redlichkeit und Billigkeit.
11. Vitelco Leather nimmt die Dienste eines Kreditversicherers in Anspruch. Stellt dieser Kreditversicherer besondere Anforderungen an die von Vitelco Leather für ihre Gegenpartei(en) auszuführenden Arbeiten, so werden diese der Gegenpartei von Vitelco Leather auferlegt, es sei denn, dies widerspricht der Redlichkeit und Billigkeit.
12. Alle Kosten, die aufgrund von Umständen entstehen, die Vitelco Leather beim Abschluss des Vertrags vernünftigerweise nicht berücksichtigen musste, gehen zulasten der Gegenpartei.
13. Im Rahmen der Ausführung der Arbeiten garantiert die Gegenpartei die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Daten und Informationen, die von ihr oder in ihrem Namen Vitelco Leather zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 4: Lieferung und Transport
1. Die Lieferung (und der Transport) der Produkte durch Vitelco Leather an die Gegenpartei erfolgt in der Regel entweder durch Vitelco Leather selbst oder durch Dritte.
2. Der Transport der Produkte in den Niederlanden erfolgt an die Adresse der Gegenpartei, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Produkte gelten als geliefert, wenn sie in den Räumlichkeiten der Gegenpartei eingetroffen sind. Von diesem Zeitpunkt an gehen die Produkte auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Werden die Produkte auch von der Gegenpartei bei Vitelco Leather abgeholt?
3. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen der Produkte gelten die Incoterms 2020.
4. Vitelco Leather kann im Sinne von Absatz 1 und 2 die von der Gegenpartei angegebene Adresse als gültige Adresse betrachten, bis die Gegenpartei Vitelco Leather schriftlich eine neue Adresse mitgeteilt hat. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Häute an dieser Adresse und zu der von Vitelco Leather angegebenen Zeit abzunehmen.
5. Die Gegenpartei kümmert sich um Zoll- und andere Formalitäten (Genehmigungen) im Bestimmungsland.
Artikel 5: Lieferfristen
1. Die (Liefer-)Fristen, die Vitelco Leather der Gegenpartei mitteilt, wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Informationen festgelegt und werden von Vitelco Leather so weit wie möglich eingehalten. Vitelco Leather gerät durch die Überschreitung einer Frist nicht in Verzug, und die Gegenpartei kann aus der bloßen Tatsache der Überschreitung einer von Vitelco Leather festgelegten Frist nicht das Recht ableiten, die Arbeiten ganz oder teilweise zu beenden oder den betreffenden Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.
2. Falls die Gegenpartei die von Vitelco Leather im Rahmen der Arbeiten verlangten Informationen und/oder Verpflichtungen nicht rechtzeitig, fehlerhaft, unzureichend oder unangemessen erteilt oder erfüllt, kann dies auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei den vereinbarten Termin, den Beginn und/oder die Dauer der (Ausführung der) Arbeiten beeinträchtigen. Die dadurch verursachten Mehrkosten sind Vitelco Leather von der Gegenpartei zu erstatten. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Vitelco Leather über alle Ereignisse und Umstände zu informieren, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Ereignisse und Umstände, die erst nach Abschluss des Vertrags bekannt werden.